Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI – Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag, der zum 1. Januar 2025 auf 131 Euro erhöht wurde. Dieser Betrag dient dazu, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten, die häufig einen Großteil der Pflege übernehmen.
Was sind Entlastungsleistungen?
Der Entlastungsbetrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden. Ziel ist es, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und Angehörige vor Überforderung zu schützen.
Wofür können die Leistungen eingesetzt werden?
Unterstützung im Alltag: Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkäufen, Begleitungen oder der Organisation von Terminen.
Betreuungsleistungen: Stundenweise Betreuung zu Hause, um Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen Gesellschaft zu leisten.
Hauswirtschaftliche Unterstützung: Unterstützung bei Reinigungsarbeiten, Wäsche oder anderen Aufgaben im Haushalt.
Ansparen und Verfall der Beträge
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann über mehrere Monate angespart werden, um größere Summen für umfangreichere Leistungen zu nutzen. Wichtig: Ungenutzte Beträge aus dem Vorjahr verfallen jeweils am 30. Juni des Folgejahres.
Warum sind die Entlastungsleistungen so wichtig?
Pflegende Angehörige leisten täglich Großartiges. Der Entlastungsbetrag bietet finanzielle Unterstützung, um sie zu entlasten und Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.
Unser Angebot für Sie
Als erfahrener Pflegedienst helfen wir Ihnen, die Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI optimal zu nutzen. Wir beraten Sie individuell und bieten Lösungen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
Kontaktieren Sie uns – gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihren Alltag.