Beratung nach § 37,3 SGB V – Wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Großartiges. Damit Sie die Pflege zu Hause bestmöglich bewältigen können, bieten wir Ihnen professionelle Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB V an.

Was bedeutet § 37.3 SGB V?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder Freunden versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen anerkannten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Diese Besuche dienen:

der Sicherung der Pflegequalität, der Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger, der rechtzeitigen Erkennung von Problemen in der Pflege.

Unsere Leistungen für Sie:

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, um die Pflege zu begutachten und wertvolle Tipps zu geben.

Wir unterstützen Sie bei pflegerischen Fragen und Problemen.

Wir beraten zu Hilfsmitteln und Pflegeerleichterungen.

Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Pflegekasse.

Ihre Vorteile:

Kompetente und verständliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte.

Praktische Unterstützung, um die Pflege zu Hause zu erleichtern.

Einfühlsame Begleitung, die Ihnen Sicherheit gibt.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!